Kostenbeteiligung der DFL-Vereine möglich: Gebühr "rechtmäßig"
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat im Streit um die Kosten für zusätzliche Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen in der Bundesliga und 2. Liga keine Entscheidung getroffen. Es verwies den Fall zurück an das Oberverwaltungsgericht Bremen. Allerdings stellte das Bundesverwaltungsgericht fest, dass "für den besonderen Polizeiaufwand aus Anlass einer kommerziellen Hochrisiko-Veranstaltung grundsätzlich eine Gebühr erhoben werden darf". Damit geht das Land Bremen aus dem Rechtsstreit mit der DFL als Sieger hervor.
Richter Wolfgang Bier betonte, dass die Gebühr generell verfassungskonform sei. Die Beteiligung des Profi-Fußballs an zusätzlichen Polizeikosten bei Risikospielen ist damit grundsätzlich rechtmäßig.
"Die Rechtmäßigkeit des Gebührenbescheides steht noch nicht vollständig fest", sagte Richter Wolfgang Bier. Das OVG, das in zweiter Instanz die Klage der DFL gegen den Gebührenbescheid abgewiesen hatte, müsse noch weitere Punkte klären - unter anderem, inwieweit Kosten für "polizeiliche Maßnahmen gegen einzelne Störer" herausgerechnet werden müssten. "Es besteht die Gefahr der Doppelabrechnung", sagte der Richter.
Für den besonderen Polizeiaufwand aus Anlass einer kommerziellen Hochrisiko-Veranstaltung darf grundsätzlich eine Gebühr erhoben werden.
Allerdings stellte das Leipziger Bundesverwaltungsgericht fest: "Für den besonderen Polizeiaufwand aus Anlass einer kommerziellen Hochrisiko-Veranstaltung darf grundsätzlich eine Gebühr erhoben werden." Das OVG-Urteil zuungunsten der DFL wurde "im Wesentlichen" bestätigt.
Das kleinste Bundesland hatte nach einem Hochrisikospiel des SV Werder gegen den Hamburger SV vor rund vier Jahren der DFL einen Gebührenbescheid über 415.000 Euro geschickt.
Dagegen hatte die DFL geklagt und in erster Instanz vor dem Bremer Verwaltungsgericht gewonnen. Das Oberverwaltungsgericht in Bremen entschied danach im Sinne der Freien Hansestadt.
Ligapräsident Reinhard Rauball hatte mehrfach vor der Verhandlung vor dem 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichtes betont, dass der Fußball nicht der Veranlasser von Gewalt sei. Der Staat sei zuständig für die Wahrnehmung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. BVB-Präsident Rauball hatte die Sorge geäußert, es könnte auch um die Zukunft mancher Vereine gehen, wenn sie für die Kosten aufkommen sollen.
Offen ist ohnehin, ob andere Bundesländer dem Beispiel der Bremer folgen würden. Bremen hatte der DFL schon sieben Gebührenbescheide zugestellt. Bremens Innensenator Ulrich Mäurer hatte in der Verhandlung betont, welcher Umsatz im Fußball erzielt werde, und daher eine Mitfinanzierung gefordert.
"Ob jemand arm oder reich ist, kann überhaupt keine Rolle spielen bei der Frage, wer zuständig ist und wer bestimmte Gefahren abzuwehren hat", hatte Rauball entgegnet.
Reaktionen der beiden Seiten:
Reinhard Rauball (DFL-Präsident): "Es ist eine Entscheidung, die sicherlich anders ausgefallen ist, als wir uns gedacht haben. Das muss man so einräumen. Die Frage, wer wann welchen Gebührenentscheid erlässt, muss das Land Bremen tun. Ich kann mir vorstellen, dass sie jetzt versuchen nachzubessern. Es ist leider so, dass unterschiedliche Statements vorliegen. Wir haben in den letzten Tagen gelesen, dass es der Innenminister von Bayern ablehnt. Der Innenminister von Baden-Württemberg auch, der Innenminister in Hessen auch. Wir haben also eine Art Flickenteppich, was die Gebührenfrage möglicherweise angelangt. Das berührt dann schon die Frage der Chancengleichheit der Vereine, je nachdem, in welchem Bundesland sie sind."
Ulrich Mäurer (Innensenator Bremen/SPD): "Ich glaube, das Bundesverwaltungsgericht hat mit der heutigen Entscheidung Rechtsgeschichte geschrieben. Es ging um eine Grundsatzfrage, die lautete: Ist es zulässig, dass die Kosten der Polizeieinsätze teilweise der DFL in Rechnung gestellt werden. Und die Antwort heute war eindeutig: Ja, es ist zulässig. Es verstößt nicht gegen geltendes Verfassungsrecht. Insofern ist das eine Entscheidung, die zu 100 Prozent auf unserer Seite steht. Die Entscheidung war in ihrem Duktus und in ihrer Klarheit eindeutig. Ich hoffe, dass die DFL erkennt, dass sie dieses Spiel verloren hat. Dass man sich jetzt zusammensetzt und versucht, eine vernünftige Regelung zu finden. Mein Idee ist einfach, dass man am Ende einen gemeinsamen Fond bildet, aus dem man diese Kosten tragen kann. Es geht auch nicht darum, bis runter in die dritte und vierte Liga zu gehen, um Kosten geltend zu machen."
Rainer Koch (DFB-Vizepräsident): "Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist keine gute Nachricht für den deutschen Fußball. Sie wird vermutlich bei vielen Fußballvereinen zu erheblichen Kostensteigerungen führen, was unmittelbare Auswirkungen auf die Finanzlage vieler Vereine, vor allem aber auch auf die Preisgestaltung für Tickets bei Hochrisikospielen und damit auf alle Fußballfans haben dürfte (...) Auch sind ungleiche Wettbewerbsverhältnisse und Standortnachteile in Deutschland zu erwarten, wenn Polizeigebühren nur für einige Stadien, nicht aber überall erhoben werden und hohe Risiken sich aus einer von Ort zu Ort unterschiedlichen allgemeinen Gefahrenlage, nicht aber auf Grund des jeweiligen Fußballspiels selbst ergeben."
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat im Streit um die Kosten für zusätzliche Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen in der Bundesliga und 2. Liga keine Entscheidung getroffen. Es verwies den Fall zurück an das Oberverwaltungsgericht Bremen. Allerdings stellte das Bundesverwaltungsgericht fest, dass "für den besonderen Polizeiaufwand aus Anlass einer kommerziellen Hochrisiko-Veranstaltung grundsätzlich eine Gebühr erhoben werden darf". Damit geht das Land Bremen aus dem Rechtsstreit mit der DFL als Sieger hervor.
Richter Wolfgang Bier betonte, dass die Gebühr generell verfassungskonform sei. Die Beteiligung des Profi-Fußballs an zusätzlichen Polizeikosten bei Risikospielen ist damit grundsätzlich rechtmäßig.
"Die Rechtmäßigkeit des Gebührenbescheides steht noch nicht vollständig fest", sagte Richter Wolfgang Bier. Das OVG, das in zweiter Instanz die Klage der DFL gegen den Gebührenbescheid abgewiesen hatte, müsse noch weitere Punkte klären - unter anderem, inwieweit Kosten für "polizeiliche Maßnahmen gegen einzelne Störer" herausgerechnet werden müssten. "Es besteht die Gefahr der Doppelabrechnung", sagte der Richter.
Für den besonderen Polizeiaufwand aus Anlass einer kommerziellen Hochrisiko-Veranstaltung darf grundsätzlich eine Gebühr erhoben werden.
Allerdings stellte das Leipziger Bundesverwaltungsgericht fest: "Für den besonderen Polizeiaufwand aus Anlass einer kommerziellen Hochrisiko-Veranstaltung darf grundsätzlich eine Gebühr erhoben werden." Das OVG-Urteil zuungunsten der DFL wurde "im Wesentlichen" bestätigt.
Das kleinste Bundesland hatte nach einem Hochrisikospiel des SV Werder gegen den Hamburger SV vor rund vier Jahren der DFL einen Gebührenbescheid über 415.000 Euro geschickt.
Dagegen hatte die DFL geklagt und in erster Instanz vor dem Bremer Verwaltungsgericht gewonnen. Das Oberverwaltungsgericht in Bremen entschied danach im Sinne der Freien Hansestadt.
Ligapräsident Reinhard Rauball hatte mehrfach vor der Verhandlung vor dem 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichtes betont, dass der Fußball nicht der Veranlasser von Gewalt sei. Der Staat sei zuständig für die Wahrnehmung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. BVB-Präsident Rauball hatte die Sorge geäußert, es könnte auch um die Zukunft mancher Vereine gehen, wenn sie für die Kosten aufkommen sollen.
Offen ist ohnehin, ob andere Bundesländer dem Beispiel der Bremer folgen würden. Bremen hatte der DFL schon sieben Gebührenbescheide zugestellt. Bremens Innensenator Ulrich Mäurer hatte in der Verhandlung betont, welcher Umsatz im Fußball erzielt werde, und daher eine Mitfinanzierung gefordert.
"Ob jemand arm oder reich ist, kann überhaupt keine Rolle spielen bei der Frage, wer zuständig ist und wer bestimmte Gefahren abzuwehren hat", hatte Rauball entgegnet.
Reaktionen der beiden Seiten:
Reinhard Rauball (DFL-Präsident): "Es ist eine Entscheidung, die sicherlich anders ausgefallen ist, als wir uns gedacht haben. Das muss man so einräumen. Die Frage, wer wann welchen Gebührenentscheid erlässt, muss das Land Bremen tun. Ich kann mir vorstellen, dass sie jetzt versuchen nachzubessern. Es ist leider so, dass unterschiedliche Statements vorliegen. Wir haben in den letzten Tagen gelesen, dass es der Innenminister von Bayern ablehnt. Der Innenminister von Baden-Württemberg auch, der Innenminister in Hessen auch. Wir haben also eine Art Flickenteppich, was die Gebührenfrage möglicherweise angelangt. Das berührt dann schon die Frage der Chancengleichheit der Vereine, je nachdem, in welchem Bundesland sie sind."
Ulrich Mäurer (Innensenator Bremen/SPD): "Ich glaube, das Bundesverwaltungsgericht hat mit der heutigen Entscheidung Rechtsgeschichte geschrieben. Es ging um eine Grundsatzfrage, die lautete: Ist es zulässig, dass die Kosten der Polizeieinsätze teilweise der DFL in Rechnung gestellt werden. Und die Antwort heute war eindeutig: Ja, es ist zulässig. Es verstößt nicht gegen geltendes Verfassungsrecht. Insofern ist das eine Entscheidung, die zu 100 Prozent auf unserer Seite steht. Die Entscheidung war in ihrem Duktus und in ihrer Klarheit eindeutig. Ich hoffe, dass die DFL erkennt, dass sie dieses Spiel verloren hat. Dass man sich jetzt zusammensetzt und versucht, eine vernünftige Regelung zu finden. Mein Idee ist einfach, dass man am Ende einen gemeinsamen Fond bildet, aus dem man diese Kosten tragen kann. Es geht auch nicht darum, bis runter in die dritte und vierte Liga zu gehen, um Kosten geltend zu machen."
Rainer Koch (DFB-Vizepräsident): "Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist keine gute Nachricht für den deutschen Fußball. Sie wird vermutlich bei vielen Fußballvereinen zu erheblichen Kostensteigerungen führen, was unmittelbare Auswirkungen auf die Finanzlage vieler Vereine, vor allem aber auch auf die Preisgestaltung für Tickets bei Hochrisikospielen und damit auf alle Fußballfans haben dürfte (...) Auch sind ungleiche Wettbewerbsverhältnisse und Standortnachteile in Deutschland zu erwarten, wenn Polizeigebühren nur für einige Stadien, nicht aber überall erhoben werden und hohe Risiken sich aus einer von Ort zu Ort unterschiedlichen allgemeinen Gefahrenlage, nicht aber auf Grund des jeweiligen Fußballspiels selbst ergeben."
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen